Bürgerservice
18. August 2010 | Kategorie: WissenswertesDie wichtigsten (Amts-) Termine haben wir hier für Sie zusammengestellt.
GEBURTEN:
Emma u. Ella Sakic geb. 23.6.2010
Eltern: Maja u. Admir Sakic, Heimatweg 13/3, 9220 Velden
Lorena Wallner, geb. 29.6.2010
Eltern: Damaris Wallner, Lindnerstr. 9a/3, 9220 Velden
Kataharina Felfernig, geb. 8.7.2010
Eltern: Andrea Felfernig u. Christian Leitner, Sportweg 2, 9231 Köstenberg
Valentina Mia Kathrein, geb. 15.7.2010
Eltern: Melanie u. Otmar Kathrein, Köstenbergerstr. 103, 9220 Velden
Jonas Felsberger, geb. 26.7.2010
Eltern: Manuela Felsberger u. Thomas Sima, Pulpitsch 6, 9536 St. Egyden
Österreichisches Rotes Kreuz
Blutspendeaktion am Mittwoch, den 15.9.2010 von 16.00 bis 20,30 Uhr im Rotkreuz Zentrum an der Köstenberger Straße.
Rechtsberatung
Die nächste kostenlose Rechtsberatung für Gemeindebürger findet am Dienstag, den 31.8.2010 von 15.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindeamt (Zimmer 19, 3. Stock) statt. Termine sind nur gegen Voranmeldung möglich. Tel. 2102-32.
Sprechstunde beim Notar
Kostenlose Beratung durch das Notariat Rosegg am Donnerstag, den, 2.9.2010, in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr (Sitzungssaal, 4. Stock). Termine sind nur gegen Voranmeldung möglich. Tel. 2102-32.
Schulstartgeld 2010/2011
Antragsfrist: 15.7. bis 10.9.2010
Die Anträge, die von den Schulen ausgegeben wurden, können direkt an die Landesregierung geschickt werden, aber auch beim Wohnsitzgemeindeamt abgegeben werden. Höhe des Schulstartgeldes: je nach Einkommen, entweder € 75,– oder € 35,– in Form von Gutscheinen, die von der Landesregierung zugeschickt werden.
Heizkostenzuschuss 2010/2011:
ACHTUNG: Antragsfrist 15.7. bis 31.10.2010. Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Einkommensgrenzen betragen für Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00
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Einkommensgrenze
Monatl .EURO
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern
745,–
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften….)
1.116,–
Zuschlag für jede weitere Person
98,–
Heizkostenzuschuss in Höhe von € 80,00
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Einkommensgrenze
Monatl. EURO
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern
1.040,–
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften….)
1.430,–
Zuschlag für jede weitere Person
98,–
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Grundsätzlich ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (incl. Erhöhungsbetrag) und Pflegegelder. Beim Antrag auf Heizkostenzuschuss gilt die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungs-gesetz nicht als Einkommen, wenn der Antragsteller ein Einkommen in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes hat. In allen anderen Fällen wird die Hälfte der Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungs- gesetz als Einkommen hinzugerechnet. Die Anträge für den Heizkostenzuschuss 2010/2011 können beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Magistrat, bei den Bürgerbüros des Amtes der Kärntner Landesregierung, Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, und Meister-Friedrich- Straße 3, 9500 Villach sowie beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 13, Mießtaler Straße 1,9020 Klagenfurt am Wörthersee, eingebracht werden. Antragsformulare werden nur von obgenannten Stellen ausgegeben und entgegengenommen.
Achtung! Die Auszahlung erfolgt nicht mehr durch die Gemeinde, sondern durch das Land.
Reparaturnetzwerk Region Villach
Reparieren ist voll im Trend – die richtigen Betriebe können rasch über die Reparaturhotline. Tel. 0650-8386275 von Dienstag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr gefunden werden. Weiters unter: http://reparegio.rma.at
Verpachtung des Golfrestaurants der Golfanlage Velden – Köstenberg
Die Golfanlagen Velden-Köstenberg Errichtungs- und BetriebsgmbH & Co.KG ist grundbücherliche Alleineigentümerin des sogenannten Golfhauses am Golfplatz in Köstenberg. In diesem befindet sich im ersten Obergeschoss links vom nordseitigen Haupteingang des Golfhauses die Räumlichkeit des Golfrestaurants und der auch davor gelagerten Terrasse. Dieses Golfrestaurant steht zu Verpachtung uns soll im Zuge eines Bewerbungsverfahrens vergeben werden.
Die Golfanlage gehört zu den Leading Golf Courses of Austria und bietet den Spielern einen anspruchsvollen Golfplatz von sehr hoher Qualität. Einen hohen Qualitätsanspruch mit einem fairen Preis – Leistungs- Verhältnis stellen die Spieler auch an das Clubrestaurant. Pro Spielsaison werden rund 24.000 Golfrunden von Gästen und Mitgliedern gespielt. Wobei das Verhältnis zwischen Gäste- und Mitgliederrunden rund 35 – 65 Prozent ist.
Bewerber werden eingeladen Ihr Angebot bis zum 30. September bei den Golfanlagen Velden Köstenberg schriftlich einzureichen (Mail oder per Post). Aus den eingereichten Angeboten beabsichtigten die Golfanlagen Velden Köstenberg 3 Bewerber für das Verhandlungsverfahren auszuwählen.
Auswahlkriterien:
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Referenzen und Nachweis über die Führung eines Gastronomiebetriebes
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Vorlage der Gewerbeberechtigung
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Vorlage eines Betriebskonzeptes für die Führung eines Golfrestaurants inklusive Service auf der gesamten Golfanlage. In einem festzulegenden Zeitrahmen.
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Bewerbungskonzept des Restaurants im regionalen Umfeld.
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Kooperationskonzept mit dem Golfclub Wörthersee Velden für Clubveranstaltungen und Turniere.
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Führung des Golfrestaurants auf eigene Rechnung unter Kostentragung sämtlicher Betriebskosten einschließlich Nebenkosten wie Strom, Wasser, Kanal, Müll,… Versicherung gegen Feuer und Sturmschäden und Betriebshaftpflicht.
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Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit in Form einer Bankgarantie über die Höhe einer Jahrespacht
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Kenntnisnahme bestehender Kooperationen mit Clubs und Beherbergungsbetrieben.